Weimarer Republik Gründung und Verfassung

Von 1918 bis 1933 wurde Deutschland als Weimarer Republik bezeichnet. Die Weimarer Republik war eine demokratische parlamentarische Republik. Die Republik wurde nach der Stadt Weimar benannt, dem Tagungsort der Nationalversammlung.

Bereits während des ersten Weltkriegs 1918, als abzusehen war, dass Deutschland den Krieg nicht mehr gewinnen kann,  drängten die Eliten in Deutschland, besonders die Heerführer, auf eine Parlamentarisierung des Systems.

Damit wollten sie die anderen Kriegsparteien und besonders die Amerikaner versöhnlich stimmen. Zudem wollten sie die Verantwortung für den verlorenen Krieg so nicht alleine tragen. Am 3. Oktober 1918 wurde daher eine neue parlamentarische Regierung unter dem Reichskanzler Max von Baden gebildet und die alte Verfassung von 1871 geändert.

Außerdem bekam der Reichskanzler alle kaiserlichen Vollmachten. Von diesem Moment an war Deutschland eine parlamentarische Monarchie.

Im November 1918 kam es zur Novemberrevolution, aus der die Weimarer Republik hervorging. Sie begann mit der Meuterei von Matrosen in Wilhelmshaven, die sich weigern einen Befehl auszuführen der besagt, nochmals gegen die englische Flotte zu kämpfen, obwohl die Niederlage des Krieges schon so gut wie besiegelt ist.

Anfang November breitet sich die Meuterei dann in ganz Deutschland aus. Das Hunger leidende Volk verbündet sich mit Matrosen und Soldaten. Bereits am 7. November wird in Bayern durch Kurt Eisner die Republik ausgerufen.

Am 9. November 1918 ereignet sich dann der Höhepunkt der Novemberrevolution: Das protestierende Volk zieht bewaffnet zum Regierungsviertel in Berlin und die Offiziere erklären eine Niederschlagung des Aufstandes für unmöglich. Kurz darauf gibt Reichskanzler Max von Baden, die Niederlegung der deutschen Kaiserkrone durch Wilhelm II. bekannt.

Dieser will aber weiterhin als König von Preußen regieren. Daraufhin legt auch Max von Baden sein Amt nieder und übergibt es an den Sozialdemokraten Friedrich Ebert. Um 14 Uhr ruft der Sozialdemokrat Philipp Scheidemann vom Balkon des deutschen Reichstags die Deutsche Republik aus. Kurze Zeit später ruft der Sozialist und Sprecher des Spartakusbundes Karl Liebknecht die „Freie Sozialistische Republik“ aus.

Diese, eine Räterepublik fordernde Bewegung, konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Der Aufstand des Spartakusbundes wurde durch ein Bündnis von Friedrich Ebert mit der Obersten Heeresleitung niedergeschlagen, wobei Karl Liebknecht ermordet wurde. Zudem wählten die Arbeiter- und Soldatenräte das parlamentarische System. Am 11.Februar wurde Friedrich Ebert zum Reichspräsidenten gewählt.

Verfassung:

Die Weimarer Verfassung wurde am 31. Juli 1919 von der Nationalversammlung verabschiedet und trat am 11. August 1919 in Kraft. Die Weimarer Verfassung orienteierte sich an den Ideen der Deutschen Revolution 1848/49 und wollte zudem die Einheit Deutschlands sicherstellen.

In der Weimarer Verfassung gab es Grundrechte, die die Freiheit der einzelnen Person sicherstellen sollten und ihnen ein menschenwürdiges Leben gewährleisten sollten. Das vorher schon bestehende Wahlrecht wurde umgeändert, sodass auch Frauen wahlberechtigt waren. Außerdem wurde das Verhältniswahlrecht eingeführt. Volksentscheide sollten sicherstellen, dass das Volk direkt im politischen Geschehen mitwirken kann.

Der Reichstag als Vertretung des Volkes, war für die Gesetzgebung verantwortlich, sowie für die Bewilligung von finanziellen Mitteln. Gegenüber der Reichsregierung konnte der Reichstag ein Misstrauensvotum aussprechen.

Der Reichspräsident wurde unmittelbar vom Volk für sieben Jahre gewählt. Er hat den Oberbefehl über das Militär und ist für die Ernennung und Entlassung von Beamten zuständig. Er hat zudem ein Notverordnungsrecht, dass ihn in Krisenzeiten ermächtigt Notverordnungen zu erlassen und den Reichstag aufzulösen, welches ein Grund mit für das Scheitern der Republik wurde.

Der Reichsrat vertrat die Länderinteressen und konnte bei der Gesetzgebung mitwirken.

Menü