Was ist ein Überhangmandat? Erklärung und Definition

Vor vielen Wahlen geistert der Begriff der „Überhangmandat“ durch die verschiedenen Medien in Deutschland. Doch was sind Überhangmandate genau und wie wirken sich diese aus, was ist deren Ursache? Hier auf dieser Seite finden Sie eine kinderleichte Erklärung sowie die Definition dazu. Um ein Überhangmandat richtig zu verstehen, muss man sich in diesem Zusammenhang zunächst noch einmal kurz das deutsche Wahlsystem in Erinnerung rufen.

Was ist ein Überhangmandat?

Bei jeder Wahl darf der Wähler insgesamt zwei verschiedene Kreuze machen. Jeder Wähler hat also immer genau zwei Stimmen:

  • Stimme 1 (Erststimme): Hier wird ein Direktkandidat in den Bundestag gewählt
  • Stimme 2 (Zweitstimme): Hier wird eine Partei gewählt

Erklärung:

Mit der ersten Stimme wählt man also immer direkt eine Person. Diese muss nicht zwingend in einer Partei sein, meistens ist dies jedoch der Fall. Wenn die Stimmen ausreichen, darf die jeweilige Person in den Bundestag einziehen.

Mit der zweiten Stimme wählt man eine Partei. Jede Partei erstellt dabei vor der Wahl eine Rangliste, auf welcher Parteimitglieder in einer bestimmten Reihenfolge stehen. Das Parteimitglied auf Platz 1 hat hierbei die besten Chancen, über die Liste in den Bundestag zu kommen, die Person auf dem letzten Platz hat die schlechtesten Chancen.

Die Anzahl an Zweitstimmen, die eine Partei erhält, bestimmt wie viele Parteimitglieder sie insgesamt bei der Wahl in den Bundestag schicken darf.  Hierbei werden dann zunächst die Direktkandidaten abgezogen und die restlichen freien Plätze nach der Parteiliste verteilt.

Es gilt also:

Hier wird das Überhangmandat erklärt

 

 

 

 

 

 

 

Beispiel:

Eine Partei erhält 500.000 Zweitstimmen und darf daher insgesamt 50 Parteimitglieder in den Bundestag schicken. Da bei dieser Partei bei der gleichen Wahl insgesamt 30 Kandidaten genug Erststimmen erhalten haben, um in den Bundestag einzuziehen, werden also diese 30 zuerst in den Bundestag geschickt und die verbleibenden 20 Plätze auf die Personen verteilt, die die ersten 20 Plätze auf der Parteiliste bilden.

Und das Überhangmandat?

Nun ist es in der Realität meistens so, dass die meisten Direktkandidaten der Erststimme ebenfalls zu einer Partei der Zweitstimme gehören:

Was passiert also in unserem Beispiel, wenn eine Partei bei der Wahl mit 500.000 Zweitstimmen insgesamt 50 Parteimitglieder in den Bundestag schicken darf, hierbei aber über die Erststimme 60 Direktkandidaten – die auch dieser Partei angehören –  genug Erststimmen bekommen haben, um in den Bundestag einzuziehen?

Wir haben also eine Partei, die laut Zweitstimme insgesamt 50 Mitglieder in den Bundestag schicken darf, jedoch wurden 60 Mitglieder dieser Partei über die Erststimme bereits direkt in den Bundestag gewählt. Die Partei hat also 10 Mitglieder, die zwar demokratisch in den Bundestag gewählt wurden, jedoch eigentlich gar nicht in diesen einziehen dürften, da der Partei insgesamt nur 50 Plätze per Zweitstimme zustehen.

Genau diese 10 wären hierbei die Überhangmandate.

Definition von einem Überhangmandat:

Überhangmandate sind also genau die Mandate, die eine Partei mehr über die Erststimme bekommt, als ihr nach der Zweitstimme zustehen.

Beispiel:

  • Die ersten 100 Listenplätze einer Partei bekommen durch die Zweitstimme ein Bundestagsmandat.
  • 106 Direktkandidaten dieser Partei werden parallel über die Erststimme in den Bundestag gewählt
  • = 6 Überhangmandate

Durch Überhangmandate kann es also möglich sein, dass der Bundestag mehr Abgeordnete enthält, als er eigentlich haben dürfte. Dies ist beispielsweise auch aktuell der Fall.

Was ist also die Ursache für Überhangmandate?

Der Knackpunkt liegt hier in dem Umstand begründet, dass in der Realität die meisten Direktkandidaten, die über die Erststimme gewählt werden, gleichzeitig auch Mitglieder in den großen Parteien wie SPD und CDU sind, die man ebenfalls über die Zweitstimme wählen kann.

Um als Direktkandidat in einem Wahlkreis aufgestellt zu werden, muss man nicht zwingend Mitglied in einer Partei sein – so gibt es beispielsweise auch bei jeder Wahl einige parteiunabhängige Kandidaten, die in den Bundestag gewählt werden.

Da dies aber sehr oft der Fall ist, können die direkt gewählten Kandidaten einer Partei mehr sein, als diese Partei eigentlich über ihre Liste in den Bundestag schicken darf.

Weitere Informationen zu diesem Thema findest du in diesem Wikipedia-Artikel.

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