Zum einen…, zum anderen – Rechtschreibung & Kommasetzung

Bezüglich der richtigen Schreibweise von “zum einen …., zum anderen” herrscht mitunter etwas Verwirrung. Dies betrifft zum einen die Groß-/Kleinschreibung, zum anderen die Kommasetzung. Der folgende Artikel soll Dir klar machen und verdeutlichen, wie Du den sprachlichen Ausdruck gemäß der aktuellen deutschen Rechtschreibung richtig verwendest, schreibst und in diesem Zusammenhang die Kommasetzung richtig anwendest.

Wird “zum einen …., zum anderen” groß- oder kleingeschrieben?

Die erste Frage, die sich viele bezüglich der richtigen Verwendung von “zum einen …., zum anderen” stellen ist, ob die sprachlichen Glieder dieser Aufzählung (“einen” und “anderen”) jeweils groß- oder kleingeschrieben werden müssen. Nach der neuen, aktuellen deutschen Rechtschreibung gibt es hierauf nur eine richtige Antwort:

Der gesamte Ausdruck gehört grundsätzlich klein geschrieben. Das heißt, egal in welchem Kontext die Aufzählung in dieser Form gebraucht wird, Du musst sie generell immer vollständig klein schreiben. Die Ausnahme von dieser Regel bildet nur der relativ seltene Fall, in dem der Ausdruck am Anfang eines Satzes steht (so wie z.B. in der Überschrift für diesen Artikel).

Hierbei greift logischerweise die allgemeingültige Regel, nach der jeder Satz mit einem Großbuchstaben angefangen gehört. Die folgenden Beispiele sollen Dir vollends verdeutlichen, dass Du “zum einen …., zum anderen” immer klein schreiben musst, wenn die Aufzählung nicht gerade einen Satz eröffnet:

  • Sie mag ihn zum einen wegen seines guten Aussehens, zum anderen gefällt ihr aber auch sein Charakter.
  • Benötigt werden zum einen gute Ingenieure, zum anderen aber auch gute Architekten.
  • Zum einen habe ich gar keine Zeit dahin zu gehen, zum anderen auch gar keine Lust!”

 Wie Du siehst, wird der Ausdruck, unabhängig davon, in welchem Kontext er gebraucht wird, immer klein geschrieben, falls er nicht am Anfang eines Satzes steht wie im letzten Beispiel.

Die richtige Kommasetzung bei “zum einen …., zum anderen”

Auch die richtige Kommasetzung bereitet vielen Personen bei der Verwendung von “zum einen …., zum anderen”. Wie bei der Groß- und Kleinschreibung gibt es auch hier eine allgemeingültige Regel, die aber ebenfalls durch eine bestimmte Ausnahme geprägt ist. Grundsätzlich wird vor dem zweiten Glied der Aufzählung (“zum anderen”) immer ein Komma gesetzt. Die erwähnte Ausnahme von dieser Regel ergibt sich, wenn die Aufzählung durch ein “und” vorgenommen wird.

In dem Fall ist ein Komma nach dem “und” unnötig bzw. schlichtweg falsch. In den meisten Fällen werden die beiden Glieder der Aufzählung durch ein Komma getrennt, doch generell ist auch die Verwendung von “und” möglich und korrekt. Die folgenden Beispiele sollen Dir klar machen, wie und wann Du ein Komma setzen solltest bei einer Aufzählung durch “zum einen ….., zum anderen”:

  • Sport kann zum einen sehr anstrengend sein, zum anderen aber auch viel Spaß machen.
  • Zum einen finde ich die Geschichte sehr interessant, zum anderen ist sie allerdings sehr kompliziert geschrieben.
  • Das Produkt ist zum einen sehr teuer und zum anderen nicht einmal besonders gut.

Wie Du siehst, wird das Komma grundsätzlich immer verwendet bei der Aufzählung durch “zum einen …., zum anderen” und steht dabei stets vor dem zweiten Glied. Nur wenn das zweite Glied stattdessen von “und” abgetrennt wird, so wie im letzten Beispiel, wäre ein Komma fehl am Platz.

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