Verfassungen Französische Revolution

Während der französischen Revolution wurden mehrere Verfassungen ausgearbeitet. Dabei sind nicht alle davon in Kraft getreten und sie waren sehr unterschiedlich was die Mitbestimmung der Bevölkerung angeht.

Hier findest du jede der Verfassungen ausführlich erklärt und beschrieben. am Ende der Revolution wurde per Volksentscheid die Direktorium-Verfassung verabschiedet, welche  noch einmal in einem gesonderten Artikel beschrieben wird da sie einen Sonderfall darstellt.

Die Verfassung von 1791:

Nachdem die Vertreter vom dritten Stand mit dem Ballhausschwur am 20.06 1789 geschworen hatten eine neue Verfassung auszuarbeiten und damit die Revolution begannen, wurde am 3.09.1971 diese von der neuen Nationalversammlung  verabschiedet.

Durch sie wurde die vormals absolutistische Monarchie in eine konstitutionelle Monarchie umgeändert, in welcher der König zwar immer noch Macht hatte, aber nicht die drei Gewalten im Staat allein bestimmen konnte. Diese Verfassung war allerdings nur ca. 1 Jahr wirksam. Sie enthielt folgende wichtige Punkte:

  • Abschaffung des Adels und dessen Privilegien sowie Vorrechte wie beispielsweise Steuerfreiheit und der Vererbarkeit der Titel sowie des Kirchenzehnt
  • Einführung der Bürgerrechte für jeden Franzosen:
    • Reisefreiheit / Aufenthaltsfreiheit / Redefreiheit / Gedankenfreiheit / Religionsfreiheit / Versammlungsfreiheit / Beschwerdefreiheit
    • gleiche Steuern für alle Franzosen  in Abhängigkeit vom persönlichen Einkommen
    • Gleiche Rechtsprechung für alle Franzosen

Nationaversammlung & Wahlen:

Das zentrale Parlament war die Nationalversammlung. Jeder männliche Franzose der mehr als 3 Livre Steuern zahlte durfte sog. Wahlmänner wählen, die wiederum alle 2 Jahre die 745  Abgeordneten der Nationalversammlung, die Richter  sowie die Beamten des Staatsapperats wählten. Zur Nationalversammlung konnten allerdings nur männliche Franzosen gewählt werden, die mehr als 54 Livre Steuern zahlten und Grundbesitz hatten.

Die Macht des Königs:

Der König ernannte die Minister noch selbst und hatte ein aufschiebendes Vetorecht: Das heisst, er konnte jeden Beschluss der Nationalversammlung einmal wiederrufen, wenn diese den Beschluss dann allerdings noch einmal mit großer Mehrheit verabschiedete konnte der König nichts mehr dagegen machen.

Kritikpunkte:

  • Frauen wurden bei den Wahlen und der politischen Einflussnahme nicht berücksichtigt
  • Nur wer über ein nicht unerhebliches Einkommen verfügte konnte wählen oder sich zur Wahl stellen. Somit wurde die arme Bevölkerung immer noch ausgeschlossen.
  • Der König hatte immer noch uneingeschränkte Befehlsgewalt über die Armee

Die Verfassung von 1793:

Diese wesentlich demokratischere Verfassung wurde am 10.08.1793 per Volksabstimmung beschlossen, trat allerdings nie in Kraft weil vorher die Jakobiner unter Robespierre ihre Terrorherrschaft begannen. In ihr hatte der König keine Macht mehr.

Neben den Menschen-und Bürgerrechten, die als Grundlage dieser Verfassung galten, durften dort alle Männer ab 21 Jahren unabhängig vom Einkommen direkt die Nationalversammlung und die Wahlmänner für Richter und Beamte wählen. Diese wurden wiederum durch die Nationalversammlung kontrolliert.

Erstmals wurde hier eine Gegenseitige Kontrolle der 3 Gewalten im Staat vorgesehen, wie es auch bei unserer Verfassung der Fall ist.  Ebenfalls neu war das Wiederstandsrecht, welches Bürger dazu ermächtigt gegen den Staat vorzugehen wenn dieser die Verfassung verletzt – wie auch in unserem heutigen Grundgesetz. Frauen waren allerdings immer noch von den Wahlen ausgeschlossen.

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