Ermächtigungsgesetz und Reichtagsbrandverordnung

Die Reichstagsbrandverordnung wurde am 28.Februar 1933 vom Kabinett verabschiedet und von Reichspräsident Paul von Hindenburg unterzeichnet  und trat somit in Kraft.Sie wurde aufgrund des Reichstagsbrandes einen Tag zuvor am 27. Februar 1933 erlassen.

Der Reichstag wurde von einem niederländischen Vertreter der Linken Marinus van der Lubbe in Brand gesetzt.

Die Nationalsozialisten vertraten jedoch in der Öffentlichkeit die Meinung der Reichstag sei von der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) in Brand gesetzt worden und verbreiteten, dass der Aufstand der Kommunisten unmittelbar bevorstehe und eine Gefahr für das Volk darstelle.

Die Reichstagsbrandverordnung wurde von der NSDAP „Verordnung zum Schutz für Volk und Staat“ genannt und sollte offiziell die Gefahr die von den Kommunisten ausging abwehren. In Wahrheit jedoch war das Gesetz eine Legalisierung für die gewaltsame Verfolgung und Inhaftierung von politischen Oppositionellen.

So konnten die politischen Gegner ohne Gerichtsverfahren in „Schutzhaft“ genommen werden. Zudem wurden die Mandate der KPD Mitglieder im Deutschen Reichstag annulliert.

Durch Paragraph 2 der Verordnung war es der Reichsregierung erlaubt, in die Rechte der Länder einzugreifen und somit eine Gleichschaltung zu ermöglichen.

Ermächtigungsgesetz:

Das Ermächtigungsgesetz, dass von der NSDAP „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ genannt wurde, wurde von Adolf Hitler vorgelegt und am 23. März 1933 im Parlament mit der für die Verfassungsänderung nötigen zwei Drittel Mehrheit verabschiedet.

Es ermächtigte den Reichskanzler, ohne Zustimmung von Reichstag, Reichsrat oder Reichspräsident, Gesetze zu erlassen. Hitler versicherte die Verfassung und Grundrechte des Staates und der Länder nicht angreifen zu wollen und konnte somit die Zustimmung so gut wie aller Parteien erreichen.

Nur die SPD stimmte gegen das Gesetz. Die Mitglieder der KPD konnten nicht teilnehmen, da ihre Mandate zuvor durch die Reichstagsbrandverordnung annulliert worden waren. Das Ermächtigungsgesetz sollte zunächst nur bis 1937 in Kraft bleiben, wurde jedoch immer wieder verlängert und galt somit bis zum Ende des NS-Regimes 1945.

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