Machtergreifung Hitler 1933 Zusammenfassung

Am 30. Januar 1933 wurde Hitler zum von Paul von Hindenburg zum Reichskanzler ernannt. Er sollte wie sein Vorgänger Franz von Papen ein Präsidialkabinett leiten, dazu findest du mehr unter den Themen der Weimar Republik.

Da außer Hitler nur zwei weitere Minister der NSDAP angehörten, glaubte man die NSDAP „zähmen“ und unter Kontrolle halten zu können.  Am 1. Februar 1933 drängte Hitler den Reichspräsidenten das Parlament nach Art. 25 der Verfassung aufzulösen und erzwang somit Neuwahlen.

Die NSDAP begann mit einem propagandastarken Wahlkampf und mit der Ausschaltung von politischen Gegnern. Die preußische Polizei wurde ebenfalls von Nationalsozialisten geleitet, sodass es zu gewaltsamen Übergriffen auf Oppositionelle kam. Zudem wurde die SA als Hilfspolizei eingesetzt.

Am 27. Februar 1933 brannte der Reichstag in Berlin.

Die NSDAP gab den kommunistischen Linken die Schuld und bekam daher von Reichspräsident Hindenburg die Erlaubnis Notverordnungen aufgrund des Art. 48 der Verfassung zu erlassen. So brauchte er nicht mehr die Mehrheit des Parlaments um ein Gesetz zu erlassen.

Am nächsten Tag erließ Hitler die Reichstagsbrandverordnung, von der NSDAP „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ genannt. Durch diese Verordnung wurden die Grundrechte aufgehoben und politische Gegner konnten verfolgt und ohne Gerichtsverfahren inhaftiert oder erschossen werden.Bei den Wahlen am 5. März 1933 erreichte die NSDAP nicht die erwartete Mehrheit, sondern nur 43, 9 % der Stimmen. Zusammen mit der DNVP konnte die NSDAP allerding eine solche Mehrheit bilden.

Am 24. März 1933 erlässt Hitler das Ermächtigungsgesetz, wodurch er nun Gesetze ohne die Zustimmung des Parlaments erlassen konnte. Hitler versprach die Rechte der Länder nicht zu beseitigen, sodass bis auf die SPD alle anderen Parteien, dem Ermächtigungsgesetz zustimmten und sich somit selbst entmachteten.

Zur gleichen Zeit begann die NSDAP mit der Gleichschaltung der Länder. Durch das „Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“, wurde den Ländern die Selbstverwaltungskompetenz entzogen. Sie standen nun auch unter der Führung der NSDAP. Bis in die kleinste Gemeinde wurden nun NSDAP Mitglieder in wichtige Positionen abgeordnet und politische Gegner entlassen.

Der 1. Mai 1933 wurde nun zum „Feiertag der nationalen Arbeit“ ernannt. Mit dieser Erfüllung einer der Forderungen der Arbeiterbewegung wollte Hitler jedoch nur seine wahren Absichten verbergen. Einen Tag später am 2. März 1933 wurde die Gewerkschaften von SA und SS besetzt.

Die Vorsitzenden wurden in Schutzhaft genommen und das Vermögen beschlagnahmt. Am 4. Mai 1933 wurde die Deutsche Arbeiterfront gegründet (DAF).

Am 22. Juni 1933 wurde die SPD verboten und die anderen Parteien lösten sich aus Angst vor der SA selbst auf. Somit war Deutschland ein Einparteienstaat geworden.

Am 14. Juli wurde das „Gesetz gegen die Neubildung von Parteien“ erlassen, das sicherstellte, dass sich keine neuen Parteien bildeten die, die Macht der NSDAP beeinträchtigen könnten. Bei den Wahlen im Dezember 1933 erhielt die NSDAP dann eine absolute Mehrheit von 92,2 % durch gefälschte Stimmzettel.

Da Hitler Putschversuche in den eigenen Reihen befürchtet, beginnt er mit der „Säuberung der eigenen Reihen“. Er lässt vermeintliche gefährliche Gegner in der eigenen Partei verhaften oder ermorden. Das „Gesetz über Maßnahmen zur Staatsnotwehr“ soll das Vorgehen gegen die Machthaber der SA rechtfertigen. Anschließend beginnt Hitler mit dem Aufbau der SS unter Heinrich Himmler.

Als im August 1934 Reichspräsident Paul von Hindenburg stirbt, reißt Hitler dieses Amt an sich und verwirklicht somit alle führenden politischen Ämter im deutschen Reich in einer Person.

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